top of page

Weekly Report - 19.2.2025

Autorenbild: Michael Türk - aktienexperte.deMichael Türk - aktienexperte.de

Stakeholder Gold (A2QEP1): Stakeholder Gold konnte vor wenigen Tagen mit sehr guten News aufwarten. Der dritte Steinbruch befindet sich mittlerweile in Betrieb und in dieser Woche finden die ersten Verkäufe der Gesteinsplatten statt. Da bei diesem weißen Quarzit eine enorme Nachfrage vorhanden ist, ist dieser neue Steinbruch ein echter Game-Changer.


Stakeholder Gold hat gegenüber den anderen Goldexplorationsunternehmen den riesigen Vorteil, dass man im operativen Geschäft mit den drei Steinbrüchen ausreichend operativen Cashflow erwirtschaftet, um das äußerst vielversprechende Ballarat Goldprojekt im Yukon weiter zu entwickeln. Somit müssen Aktionäre hier keine größere Verwässerung befürchten. Außerdem hält das Management selbst 45% aller ausstehenden Aktien, so dass hier die Aktionäre und das Management im gleichen Boot sitzen!



Midnight Sun Mining (A2H9MQ): Midnight Sun Mining hat heute vermeldet, dass das Earn-In-Agreement mit KoBold Metals für das Dumbwa-Projekt gecancelt wurde, da KoBold nicht alle erforderlichen Bedingungen aus dem Vertrag erfüllen konnte.


Somit fällt das Projekt wieder komplett an Midnight Sun Mining zurück, was ich persönlich - im Gegensatz zur heutigen Marktreaktion, die eher negativ ausgefallen ist - als eine sehr erfreuliche Nachricht bezeichnen würde. Das Dumbwa-Projekt dürfte ähnlich wie das Kazhiba Projekt ein Weltklasse Kupfer-Projekt sein und man ist nun wieder im Besitz der vollen 100%, auch wenn man damit in Zukunft die Explorationsausgaben selbst tragen muss.

Über kurz oder lang ist das in meinen Augen aber ein deutlicher Zugewinn für Midnight Sun Mining!



Hinweis auf einen möglichen Interessenskonflikt:

Stakeholder Gold und Midnight Sun werden am 3./4. Oktober 2025 bei der Rohstoffmesse München (www.rohstoffmesse-muenchen.de) als Aussteller teilnehmen. Die Michael Türk Finanzinformationsdienstleistung als Veranstalter erhält für die Messeteilnahme von den genannten Unternehmen eine finanzielle Vergütung, wodurch ein eindeutiger und konkreter Interessenskonflikt besteht, auf diesen hiermit hingewiesen wird.

Comments


bottom of page